Aufnahme in den Sportverband

Aufnahmebedingungen in den Sportverband

Allgemeines

Sie wollen ein Aufnahmegesuch für ihren Sportverein, ihre Sportorganisation in den Sportverband des Kantons Schwyz (SKS / allgemein Schwyzer Sport) oder einem ihm angeschlossenen Verbände einreichen. Dazu sind einige Voraussetzungen erforderlich.

  1. Grundlagen

Ihre Sportorganisation (nachfolgend Verein genannt):

muss eine von Swiss Olympic eingestufte Sportart betreiben;

eine eidgenössische Sportart, namentlich Schwingen, Nationalturnen ausüben;

gehört zwingend einem nationalen oder regionalen Dachverband an;

muss Sitz im Kanton Schwyz haben.

 

  1. Bedingungen

Der Verein muss:

 über Statuten verfügen;

– mindestens seit 2 Jahren bestehen;

– – bei seiner Gemeinde eingetragen sein;

– die Ethik-Charta von Swiss Olympic einhalten.

 

  1. Struktura
    a) Kriterien

Der Vereinszweck ist klar definiert und grenzt sich von bestehenden Angeboten ab;

Die Sportart kann in keinen bereits bestehenden Sportverein integriert werden;

Im Einzugsgebiet gibt es genügend potenzielle Mitglieder (inkl. Nachwuchs), welche die entsprechende(n) Sportart(en) im Verein ausüben, resp. eine Mannschaft zusammenzustellen wollen;

Die nötigen finanziellen Mittel, um die Verbands- oder Vereinsaktivitäten langfristig durchzuführen (besonders bei Mannschaftssportarten) können bereitgestellt werden;

Das längerfristige Bestehen des vorgesehenen Verbands- oder Vereinszwecks bzw. des Sportangebots (insbesondere bei Trendsportarten) ist gewährleistet;

Die für die Ausübung notwendige Infrastruktur im Einzugsgebiet ist vorhanden oder wird demnächst erstellt;

Das Sportangebot wird von kompetenten und entsprechend ausgebildeten Leitern/Trainern (z. B. J+S, Berufstrainern) angeleitet.
        b) Mitgliederstruktur

Der Verein verfügt über eine übliche Mitgliederstruktur, bestehend aus Aktiv- und/oder Nachwuchsmitgliedern.

 

  1. Nicht beitrittsberechtigt

Vereine oder Sportorganisationen, welche nur dem Zweck der Bereitstellung einer Sportinfrastruktur dienen, sind ausgeschlossen;

Vereine und Tourismusorganisationen mit rein kommerziellem Angebot sind ausgeschlossen (Beispiele: mit Abo‘s oder Einzeleintritten, etc.);

Risikosportarten, die hohe gesundheitliche Risiken beinhalten, können ausgeschlossen werden.

 

  1. Beilagen

Sind die bisher dargelegten Grundlagen erfüllt, benötigen wir für die Aufnahmebeurteilung folgende Unterlagen (nur PDF akzeptiert):

Statuten;

Verbandszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu nationalem Dachverband (schriftliche Bestätigung);

Vereinseintrag bei der Gemeinde mit Bestätigung durch die Gemeinde;

Jahresberichte der letzten zwei Vereinsjahre;

Vollständige Vorstands- und Mitgliederliste;

Die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) der letzten zwei Vereinsjahre, rechtsgültig          unterzeichnet;

Das Tätigkeitsprogramm des laufenden Jahres;

Adressen des Vorstandes, inklusive Mail-Adressen und Telefonnummern;

(alle Angaben werden diskret und vertraulich behandelt).

 

  1. Pflichten

Mitglieder des Schwyzer Sportverbands (SKS) haben die Pflicht, an der Abgeordnetenversammlung (AV) durch einen Vertreter ihres Vereins/Verbands teilzunehmen. Entschuldigungen werden gemäss AV-Beschluss nicht akzeptiert.

 

  1. Jahresbeiträge und Kosten

Wird Ihr Verein in den Schwyzer Sportverband (SKS) aufgenommen, hat Ihr Verein mit nachfolgenden Jahresbeiträgen zu rechnen (Mitgliederbeiträge werden jeweils an der jährlichen AV festgelegt):

Einzelmitglieder (Vereine) Fr. 50.00

Verbände bis 999 Mitglieder Fr. 100.00

Verbände 1000 bis 1999 Mitglieder Fr. 150.00

Verbände 2000 und mehr Mitglieder Fr. 200.00

Busse für das Fernbleiben an der AV Fr. 200.00

 

  1. Kontrolle und Sanktionen

Die Kantonalverbände sind verpflichtet, bei ihren Mitgliedern (Vereine) die Aufnahmekriterien dieses Reglements des SKS fortlaufend zu prüfen und durchzusetzen;

Unregelmässigkeiten innerhalb der Verbandsmitglieder sind dem Sportverband unverzüglich zu melden;

Der Sportverband (SKS) ist berechtigt, eine Revision bei seinen Vereinen und Vereinen, die ihm durch einen Verband angeschlossen sind, durchzuführen;

Wer im Aufnahme- und/oder Kontrollverfahren seiner Wahrheitspflicht nicht nachkommt, kann bis zu drei Jahre aus dem Sportverband ausgeschlossen werden. Vereine, die ausgeschlossen wurden, müssen ein neues Gesuch um Aufnahme in den Sportverband (SKS) stellen;

Der Vorstand des SKS kann fehlbare Vereine auf Antrag der Geschäftsleitung per sofort freistellen beziehungsweise per sofort ausschliessen (ein schriftliche Vernehmlassung beziehungsweise ein Ausschluss auf schriftlicher Basis ist zulässig, sofern nicht in unmittelbarer Zeit eine Vorstandssitzung anberaumt wurde);

Wiedererwägungsgesuche werden durch die Geschäftsleitung des SKS neu beurteilt.

 

  1. Schlussbestimmungen

Vereine und Sportorganisationen, die Mitglied des Kantonalen Sportverbandes (SKS) sind, sind grundsätzlich beitragsberechtigt, Mittel aus dem Kantonalen Sportfonds zu beantragen;                           – Beiträge aus dem Kantonalen Sportfonds unterliegen der entsprechenden Verordnung                      beziehungsweise den Richtlinien des Kantons;

Dem SKS nicht angehörende oder ausgeschlossene Vereine und Organisationen können für Sportinfrastrukturen, Projekte und Sportanlässe Förderbeiträge aus dem Kantonalen Sportfonds beantragen (Abteilung Sport). Vom Bezug jährlicher Beiträge an Sportorganisationen sind sie ausgeschlossen;

Die Aufnahmerichtlinien korrespondieren mit der Kantonalen Verordnung über die Förderung des Sports;

Dieses Aufnahmereglement tritt mit Beschluss der Abgeordnetenversammlung vom 22. August 2020 in Kraft.

Ihre Unterlagen

Ihre Unterlagen übermitteln Sie in elektronischer Form: PDF an das Sekretariat des Sportverbandes:

sekretariat@schwyzersport.ch

Die vollständigen Unterlagen Ihres Aufnahmegesuchs werden von der Geschäftsleitung des Sportverbandes geprüft. Die Geschäftsleitung stellt ein entsprechendes Aufnahmegesuch dem Vorstand des Sportverbandes zu Handen der nächsten Abgeordnetenversammlung.

 

* wo nicht anders definiert, gilt die weibliche und männliche Form