Der Kanton Schwyz verschärft ab sofort die Veranstaltungs-Bedingungen.

Auch im Kanton Schwyz zieht man wegen der Corona-Gefahr die Schraube an. Ab sofort brauchen Anlässe mit mehr als 150 Personen eine Bewilligung. Die AV und Sportgala sollen nach Möglichkeit am 18. April 2020 durchgeführt werden.

Ein Verbot von Bundesbern für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern gilt bekanntlich seit dem 28. Februar. Am Dienstag nun hat der Kanton Schwyz klare Vorgaben für kleinere Anlässe erlassen. Veranstaltungen mit weniger als 150 Teilnehmern (zur Teilnehmerzahl zählen auch Personal, Techniker, Security usw.) können weiterhin ohne Bewilligung durchgeführt werden.

Das kantonale Departement des Innern schreibt aber in einer Mitteilung: «Für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 150 und 999 Personen ist zwingend ein Gesuchsformular einzureichen.» Das Gesuchsformular ist zu finden unter sz.ch/coronavirus.

Veranstalter haben folgende Auflagen zu erfüllen:

  • Aktive Information der Teilnehmenden über Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln
  • Benutzung der offiziellen Informationsmaterialien des Bundes
  • Information der Teilnehmenden, dass kranke Personen und Personen, welche Symptome des Coronavirus aufweisen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen
  • Information der Teilnehmenden, dass Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage ein gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) betroffenes Gebiet bereist haben, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen

Weiter heisst es: «Je nach Entwicklung der Lage und allenfalls neuen Vorgaben des Bundes können sich die Bedingungen für Veranstaltungen kurzfristig ändern.» Das Verbot für Grossanlässe gilt sicher bis 15. März. Die jetzt erlassenen Auflagen für mittelgrosse Events auf Kantonsebene gelten bis auf Weiteres.

Der Sonderstab des Kantons Schwyz appelliert gleichzeitig an die Veranstalter und an die teilnehmenden Personen, die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Wichtig:

Am 18. April 2020 findet voraussichtlich die AV und die Sportgala in Rothenthurm statt. Der Sportverband hält vorläufig an diesem Datum fest, informiert aber zeitnah über ein mögliches Verschiebedatum.

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