Regierung wünscht keine starren Vorgaben beim Sport. Bild Pixabay

Stellungnahme zur Anhörung des Bundesrates

(Stk/i) Der Regierungsrat unterstützt die Drei-Pfeiler-Strategie des Bundes. Er beantragt im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag, dass die Gastronomiebetriebe sowohl im Innen und Aussenbereich geöffnet werden können und bei den weiteren Öffnungsschritten in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung keine starren Vorgaben vorgegeben werden.

Der Bundesrat hat seinen Vorschlag für einen zweiten Öffnungsschritt zur Konsultation an die Kantone versandt. Für den Bundesrat ist derzeit noch offen, ob die epidemiologische Lage einen zweiten Öffnungsschritt am 22. März zulässt.

Unterstützung der Drei-Pfeiler-Strategie
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz unterstützt die Drei-Pfeiler-Strategie (Massnamen, Testen und Impfen) des Bundesrates. Aus diesem Grund hat das Departement des Innern bereits letzte Woche mit der Umsetzung der erweiterten Teststrategie begonnen.

Schnellere und umfassendere Umsetzung des zweiten Öffnungsschrittes
Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrates, die Massnahmen schrittweise zu lockern einverstanden. Der Regierungsrat setzt sich für eine schnellere und umfassendere Umsetzung des zweiten Öffnungsschrittes ein. Im Rahmen der Konsultation der Kantone zum zweiten Öffnungsschritt hat er folgende Änderungen beantragt:

  • Die Gastronomiebetriebe sollen unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte sowohl im Innen- wie auch im Aussenbereich öffnen können.
  • In den Bereichen Sport, Kultur und Bildung sowie der Veranstaltungen soll keine starre Maximalgrenze von Besuchenden vorgeben werden. Vielmehr sollen die Grösse des Veranstaltungsortes und Infrastruktur mitberücksichtigt werden.

Aus Sicht des Regierungsrates ist es wichtig, dass sich die Öffnungsstrategie neben der epidemiologischen Entwicklung auch an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen orientiert. Mit der Ausweitung der Teststrategie ist mit einer Erhöhung der Fallzahlen zu rechnen. Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage. Der Regierungsrat verlangt, dass dies bei der Bewertung der Fallzahlen mitberücksichtigt wird.

Staatskanzlei

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