Trainings für den Nachwuchs sind im Eishockey noch möglich. Im Amateurbereich gelten harte einschneidende Massnahmen.

Nicht nur die Gastronomie und das Einkaufen sind von den jüngsten bundesrätlichen Verordnungen hart getroffen. Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Dezember weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Für den Betrieb unseres Trainingsalltags haben diese Massnahmen weitere Einschränkungen zur Folge, die ab Samstag, 12. Dezember 2020 gelten, und bis auf Widerruf bis zum 22. Januar 2021 befristet ihre Gültigkeit haben.

Nachwuchs ja, Aktive nur noch beschränkt

Für das Sport- und Freizeitangebot in der Kunsteisbahn Zingel heisst das konkret, dass gemäss Verordnung Sport- und Freizeitanlagen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen müssen und die Kunsteisbahn Zingel bleibt auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.

Einziger Lichtblick ist eine Ausnahmeregelung. Eishockey für Personen über 16 Jahre ist nur noch mit einer Gruppe von maximal 5 Personen ohne Körperkontakt zulässig. Eishockey für Personen unter 16 Jahre ist weiterhin zulässig. Die Vereinsleitung klärt derzeit mit der kantonalen Behörde, ob diese Regelung strickte Anwendung findet und welche Trainings möglich sind, dies vor allem für den Aktivbereich. Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen sind weiterhin erlaubt. Wettkämpfe und Körperkontakt auf dem Eis sind nach wie vor untersagt. Publikum im Stadion während den Trainingszeiten ist untersagt.

Öffentlicher Eislauf wie bisher

Der öffentliche Eislauf ist wie bis anhin am Mittwoch und Samstag mit maximal 100 Personen auf dem Eisfeld zulässig. Zu berücksichtigen sind die allgemein erlaubten Öffnungs- beziehungsweise Schliessungszeiten. Der Verwaltungsrat der Kunsteisbahn Zingel AG hat am Samstagmorgen in einer ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung beschlossen, dass trotz verschärften Massnahmen des Bundes die Kunsteisbahn geöffnet bleiben soll.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Der Bundesrat sichert Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung zu, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein.

Für die Kunsteisbahn Zingel AG bedeutet dies, dass auch das Restaurant während den erlaubten Öffnungszeiten bis 19 Uhr geöffnet bleibt. Also ist das Restaurant am Sonntag auch geschlossen, weil kein öffentlicher Eislauf ist. In Seewen hofft man auf die Begünstigung, dass man bald von den verlängerten Öffnungszeiten wird profitieren können. (eg)

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